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   OLG Koblenz, 17.09.1999 - 1 W 484/99   

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OLG Koblenz, 17.09.1999 - 1 W 484/99 (https://dejure.org/1999,18253)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.09.1999 - 1 W 484/99 (https://dejure.org/1999,18253)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. September 1999 - 1 W 484/99 (https://dejure.org/1999,18253)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1726
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Köln, 29.11.2004 - 22 W 27/04

    Streithilfe im selbständigen Beweisverfahren

    Die gegenteilige Auffassung (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726), der Streithelfer könne im selbständigen Beweisverfahren nicht erzwingen, dass der Antragsteller binnen einer bestimmten Frist Klage zu erheben habe, überzeugt nicht.

    Wenn man aber Streitverkündung und Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren mit der - im Anschluss an die Entscheidung BGHZ 134, 190 (= NJW 1997, 859) - heute wohl herrschenden und auch vom Senat geteilten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur für zulässig hält (OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726; KG NJW-RR 2000, 514; OLG München, BauR 1998, 592; OLG Karlsruhe, MDR 1998, 239; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 829; OLG Köln, OLGZ 1993, 485 = NJW 1993, 1661; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 66 Rn. 2 a mit Hinweis auf die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch das SchuldRModG; Musielak/Huber, ZPO, 3.Aufl., § 487 Rn.2; vgl. ferner die Nachweise bei Kießling, NJW 2001, 3668, Fußnote 2), dann ist es nur konsequent, dem Streithelfer auch die Möglichkeit zu eröffnen, auf dem Weg über die Fristsetzung zur Klageerhebung (§ 494 a Abs. 1 ZPO) eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO herbei zu führen.

  • OLG Celle, 20.06.2003 - 6 W 49/03

    Zulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung des Erlasses einer Kostenentscheidung;

    Das gilt im Hinblick auf § 67 ZPO jedenfalls dann, wenn er sich hiermit nicht in Widerspruch zum Verhalten des Antragsgegners setzt, dieser also etwa ausdrücklich erklärt, keinen derartigen Antrag stellen zu wollen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 214; OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 829, 830; Zöller - Herget, § 494a Rdnr. 2; Musielak - Huber, § 494 a Rdnr. 2; a. A. OLG Koblenz, NJW-RR 2001, 1726 für den hier indessen nicht einschlägigen Sonderfall, dass der Streithelfer mit dem Antrag eine Klage gegen sich selbst erzwingen will).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2016 - 22 W 6/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Streithelfer kann Klageerhebung erzwingen!

    Die im angefochtenen Beschluss und im Nichtabhilfebeschluss jeweils enthaltene Begründung des LG, die Streithelferin (zu 2.) der Antragsgegnerin könne auf der Grundlage des § 494a ZPO nicht beantragen, eine Frist zur Klageerhebung (nicht gegen die Antragsgegnerin), sondern gegen sie - die Streithelferin selbst - anzuordnen, ist zutreffend (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.02.2003, 3 W 97/03, NJW-RR 2003, 880; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.1999, 19 W 45/99, NJW-RR 2001, 214; OLG Koblenz, Beschluss vom 17.09.1999, 1 W 484/99, NJW-RR 2001, 1726; Zöller-Herget, a.a.O., § 494a, Rn 2 mwN; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 138 mwN in Fn 490).
  • OLG Nürnberg, 02.05.2006 - 13 W 985/06

    Auferlegung der Kosten eines Nebenintervenienten

    Allerdings kann der Nebenintervenient nur erreichen, dass der Antragsteller zur Erhebung einer Klage gegen den Antragsgegner (also die Hauptpartei) aufgefordert wird, nicht aber gegen ihn, den Nebenintervenienten (OLG Koblenz NJW-RR 2001, 1726; Thomas/Putzo, a.a.O., § 494 a Rn. 1).
  • OLG Koblenz, 18.02.2003 - 3 W 97/03

    Anordnung der Klageerhebung gegen den Streithelfer des Antragsgegners im

    Eine solche Anordnung sieht § 494 a ZPO nicht vor, sondern nach dieser Bestimmung kann lediglich eine Klage gegen den Antragsgegner angeordnet werden (vgl. Beschluss des 1. Zivilsenates vom 17.09.1999, NJW-RR 2001, 1726; ebenso für den Fall fehlender Ansprüche des Antragstellers gegen den Streithelfer: Musielak, ZPO , 3. Auf., § 494 a Rdnr. 2).
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